In Ehe- und Familiensachen ist einheitliches Rechtsmittel die Beschwerde gem. §§ 58 ff. FamFG. Dies ist die Konsequenz aus der Entscheidungsform durch Beschluss gem. § 116 Abs. 1 FamFG. Entgegen der Rechtslage vor Inkrafttreten des FamFG zum 1. September 2009 ist nicht mehr danach zu differenzieren, ob etwa eine FGG-Folgesache oder eine ZPO-Folgesache angefochten wird. TīmeklisVeröffentlichungen, wie z. B. die kommentierte Synopse zu FamFG-FGG-ZPO (2009), das Praxisbuch zum neuen Unterhaltsrecht (2008) sowie die Kommentierungen zum Familienrecht in dem bereits in sechster Auflage erschienenen Handkommentar BGB. Ziel des Vortrags von Herrn Dr. Kemper war es, eine Übersicht über das neue …
Elektronische Einreichung von Anträgen beim Grundbuchamt …
TīmeklisIn > familienrechtlichen Verfahren gilt die sog. die prozessuale Wahrheitspflicht nach § > 27 Abs.2 FamFG: "Die Beteiligten haben ihre Erklärungen über tatsächliche … TīmeklisFür die Familienstreitsachen verweist § 113 FamFG auf die Vorschriften der ZPO. Daraus folgt, dass die Verfahrensgrundsätze der ZPO auf diese Verfahren im FamFG Anwendung finden. Neu im FamFG ist, dass andere Begrifflichkeiten gelten. Parteien, Kläger und Beklagter bezeichnet das FamFG als Beteiligte, Antragsteller und … geographic radius tool
„Das neue Verfahren in Familiensachen – von FGG und ZPO zum FamFG“
TīmeklisKommentar. Buch Verlag Dr. Otto Schmidt KG. Das Standardwerk zur ZPO! Ein Muss für jeden Prozessualisten! Mit EGZPO, FamFG und GVG/EGGVG, IZPR, EuGVVO … TīmeklisRechtsgrundlagen: in Betreuungsverfahren § 276 FamFG, in Unterbringungsverfahren § 317 FamFG. Weitere Rechtsgrundlagen zur Bestellung von Verfahrenspflegern: § … Tīmeklis€19.8 BGB und §§ StPO und ZPO/FamFG RA Constantin Dürckheim ISBN: 9783864532955 Kostenloser Versand für alle Bücher mit Versand und Verkauf … geographicraft mod